Der Gesetzgeber und die Kreditgeber verlangen für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss…
Diesen fristgerecht und mit entsprechender Sorgfalt zu erstellen, ist eine der Kernaufgaben Ihres Steuerberaters. Ob Einnahmen-/Überschussrechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gibt oftmals der Gesetzgeber vor. Unter Umständen ist es sinnvoll eine getrennte Handels- und Steuerbilanz zu erstellen, um mögliche Bewertungsspielräume optimal ausnutzen zu können. Abhängig von der Größe und der Rechtsform Ihres Unternehmens, wird der Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-/Überschussrechnung in Form und Umfang auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses gehört es für mich selbstverständlich dazu, Ihnen die Zahlen zu erläutern und Sie auf positive und auch negative Entwicklungen und Tendenzen hinzuweisen.